GKV

Auswirkungen der Gesundheitsreform auf die Leistungen der GKV

Im Rahmen der Gesundheitsreform haben sich für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren an vielen Stellen Veränderungen ergeben, welche sich auf den Versicherungsschutz im Inland sowie auf den Auslandsversicherungsschutz auswirken.
Auch in der Zukunft wird die Umstrukturierung des Gesundheitswesens noch nachhaltig auf die Versorgung der Versicherten einwirken. Zu den vielen Neuerungen gehören auch Veränderungen bei der Zuzahlung zu Arznei-, Verbands- und Hilfsmitteln. Galt hier früher der Grundsatz, dass die Packungsgröße über die Höhe der Zuzahlungen entscheidet, gilt seit 01. Januar 2004 der tatsächliche Preis als Bemessungsgrundlage.

10% des Preises fallen seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform den Mitgliedern der GKV zu. Jeder Versicherte muss hier mindestens einen Beitrag von 5 EUR leisten, hat aber höchstens eine Zuzahlung von 10 EUR aus eigener Tasche zu bezahlen. Sobald der behandelnde Arzt ein rezeptfreies Arzneimittel verschreibt, müssen Betroffene die Kosten für diese Medikamente gänzlich aus eigener Tasche tragen. Sollte die Summe der Zuzahlungen in einem Jahr 2% des Bruttoeinkommens übersteigt, übernehmen die Krankenkassen den entstehenden Mehrbetrag.

Daneben ist in vielen Bereichen des Leistungskatalogs der Rotstift angesetzt worden. Ersatzlos gestrichen wurden zum Beispiel Zuschüsse für Brillen und Sehhilfen oder die Sterilisation. In letzterem Fall werden Kosten nur noch dann durch die gesetzliche Krankenversicherung getragen, wenn schwerwiegende medizinische Gründe für einen solchen Eingriff sprechen. Ebenfalls nicht mehr im Leistungskatalog der GKV ist das Sterbegeld enthalten, mit dem die Angehörigen bisher finanziell unterstützt wurden.

Zugenommen haben auch die Schwierigkeiten bei der Kostenübernahme von Fahrtkosten zu ambulanten Behandlung, die sich inzwischen nur noch auf wenige Ausnahmen beschränkt. Eine positive Überraschung hält die Gesundheitsreform für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung bereit, die sich einer regelmäßigen Vorsorgeuntersuchung unterziehen. Jeder der Besuche beim Arzt bringt Punkte für die neu eingeführten Bonusprogramme und führt in Form von Sach- oder Gesundheitsleistungen zu unterschiedlichen Vergünstigungen für den Versicherten.

Besonders heftige Kritik hat sich die Gesundheitsreform dank der eingeführten Praxisgebühr von 10,- EUR zugezogen. Egal, ob es sich bei einem Besuch um eine Blutabnahme oder eine Krankheitsdiagnose handelt, einmal pro Quartal gehört diese Gebühr für jeden Versicherten der GKV inzwischen zum Alltag in deutschen Wartezimmern. Einzig Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- oder Schwangerenuntersuchungen bleiben von der Praxisgebühr entbunden.

Von den Einschnitten durch die Gesundheitsreform ist auch die Zahnmedizin leider nicht verschont geblieben. Seit 2005 gilt für den Zahnersatz das befundfundierte Festzuschusssystem, das den einzelnen Untersuchungen einen festen Betrag zuordnet. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nicht mehr wie bisher einen gewissen Prozentsatz der Behandlung, sondern nur noch einen entsprechenden Teil der Regelleistungen.

Alles, was über diese medizinisch notwendige Versorgung hinausgeht, müssen die Patienten aus eigener Tasche bezahlen. Wer statt Amalgam eine Keramikfüllung bevorzugt, muss also etwas tiefer ins Portemonnaie greifen. Mitglieder der GKV erhalten während einer länger andauernden Erkrankung ab der 6. Woche Krankengeld, das nur noch von Arbeitnehmer getragen wird. Mit der Gesundheitsreform müssen die Versicherten sich privat dagegen absichern.