Bonusprogramme & Beitragsrückerstattung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzlich Versicherte kennen Bonusprogramme seit geraumer Zeit vom Zahnarzt - mit der Einführung des GKV-Modernisierungsgesetzes werden solche Bonifikationen auch in der gesetzlichen Krankenversicherung immer weiter ausgebaut. Davon profitieren nicht nur die Versicherten, auch Experten sind von einigen dieser Vergünstigungen begeistert, lässt sich auf diese Weise doch endlich das seit langem angestrebte Ziel, die allgemeine Verbesserung der Gesundheit von vielen Versicherten, erreichen. Allerdings ist auch bei den Bonusprogrammen nicht alles Gold, was glänzt.
Bei einigen dieser Programme winken attraktive Sach- oder Geldleistungen, mit denen zum Beispiel der regelmäßige Gang zur Vorsorgeuntersuchung oder eine gesunde Lebensweise belohnt wird. Den Nachweis über den Arztbesuch führt der Patient anhand eines Bonusheftes, in welches der Arzt zum Beispiel die Teilnahme an einer Krebsvorsorgeuntersuchung einträgt. Sind genügend Punkte vorhanden, wird der Inhaber des Bonusheftes mit Prämien belohnt.
Die Sachleistungen können dabei recht unterschiedlich ausfallen: Entweder erhalten Versicherte Marken-MP3-Player oder Gutscheine für einen Wellnessurlaub. Neben wiederholten Untersuchungen winken Bonuspunkte aber auch dann, wenn sich zum Beispiel der BMI zwischen bestimmten Grenzwerten bewegt und regelmäßig Sport getrieben wird. Der Besuch von Kursen für das Führen einer gesunden Lebensweise lässt sich gleichermaßen in Prämien eines Bonusprogramms verwandeln.
Hintergrund dieser mitgliederfreundlichen Bonusprogramme ist der Umstand, dass viele Versicherte unter typischen Krankheitsbildern leiden, die auf eine falsche oder ungesunde Lebensweise zurückzuführen sind. Hierzu zählen unter anderem Herz-Kreislauf-Beschwerden oder Beeinträchtigungen der Gesundheit durch eine einseitige Ernährung. In beiden Fällen sorgen die Erkrankungen immer wieder für beträchtliche Kosten. Die richtige Einstellung zur eigenen Gesundheit soll durch die gesetzliche Krankenversicherung belohnt werden.
Wer sich als Mitglied der GKV nicht in Geld- oder Sachleistungen auszahlen lassen will, sondern stattdessen eher Gesundheitsleistungen bevorzugt, wird bei einigen Kassen ebenfalls mit entsprechenden Prämien belohnt. Form und Umfang der einzelnen Bonusprogramme bleiben letzten Endes aber den Krankenkassen vorbehalten. Mit Einführung der Gesundheitsreform steht Krankenkassen auch die Möglichkeit offen, eigene Tarife mit Beitragsrückerstattungen einzuführen. Diese kannten Versicherte bisher eher aus der PKV, können sich aber im Rahmen der neuen Wahltarife aber auch für die neuen Policen entscheiden. Kern der Verträge sind Rückzahlungen an die Versicherten, falls im Zeitraum eines Versicherungsjahres keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Wie hoch eine solche Beitragsrückerstattung ausfällt, hängt von den einzelnen Krankenkassen und deren Vorgaben ab.
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