GKV

Krankenzusatzversicherung - Zusatzkrankenversicherung für Kassenpatienten

In den letzten Jahren ist auf dem Krankenversicherungsmarkt das Interesse an Zusatzversicherungen deutlich gestiegen. Schuld an dieser Entwicklung hat vor allem die Gesundheitsreform mit ihren Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Immer mehr Verbraucher sind mit der Beschränkung auf die medizinische Grundversorgung nicht mehr einverstanden und empfinden die bevorzugte Behandlung der privat Versicherten als störend.

Für alle gesetzlich Versicherten bieten die Krankenzusatzversicherungen deshalb eine willkommene Alternative zu den sinkenden Leistungen der GKV. Neben den besseren Leistungen winken beim Abschluss der Zusatzpolicen aber noch ganz besondere Vergünstigungen, denn jeder Versicherte kann sich mit einer entsprechenden Zusatzkrankenversicherung in den Stand eines Privatpatienten erheben lassen. Im Krankenhaus ist jetzt die Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer sowie eine Behandlung durch das leitende Personal möglich. Und der Zahnersatz wird nicht mehr nur auf der Grundlage des Befundes bezuschusst, sondern weit darüber hinaus. Die einzelnen Tarife lassen sich durch den Versicherten beliebig kombinieren und sorgen auf diese Art und Weise für einen sicheren und individuellen Rund-Um-Schutz.

Vor dem eigentlichen Abschluss muss aber klar sein, was alles versichert werden muss. Krankenzusatzversicherungen sollten ähnlich der privaten Vollversicherung nur nach dem wirklichen Bedarf ausgewählt werden. Wo langfristig mit keiner Beeinträchtigung der Sehstärke zu rechnen ist, muss auch keine zusätzliche Police für Sehhilfen abgeschlossen werden. Letztlich stellt sich hier die Frage, welche Krankenzusatzversicherung wirklich sinnvoll ist.

Nummer eins in diesem Fall ist und bleibt die Auslandskrankenversicherung, da im Urlaub die gesundheitliche Versorgung unter Umständen in weiten Bereichen spürbare Defizite aufweist. Daneben kann sich auch der Abschluss einer Zahnversicherung lohnen. Die Zusatzversicherung trägt hier aber nur den Teil der Leistungen, die gesetzliche Krankenkassen nicht übernehmen. Bevor die erste Behandlung in Anspruch genommen werden kann, gilt es in der Regel eine mehrmonatige Sperrfrist abzuwarten. Zusätzliche Krankengeldversicherungen lohnen sich dagegen für einen Angestellten nicht, schließlich gehört es zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wer echtes Interesse an einer Krankenzusatzversicherung hat, sollte sich sehr früh um einen Eintritt bemühen, da es sich auch hier um eine private Versicherung mit der obligatorischen Gesundheitsprüfung handelt. Vorerkrankungen können also auch im Rahmen einer einfachen Krankenzusatzversicherung zur Ablehnung führen. Vor der Unterzeichnung des Vertrages muss auch klar sein, dass die Anfangsbeiträge entsprechend dem wachsenden Krankheitsrisiko im Alter weiter steigen können. Trotz allem dürfte in Zukunft die Entwicklung immer mehr in Richtung dieser Krankenzusatzversicherungen gehen.