Alternative Behandlungsverfahren
Der Alternativmedizin steht die gesetzliche Krankenversicherung immer noch skeptisch gegenüber und das, obwohl ein großer Teil der Versicherten inzwischen die Verbindung aus fernöstlicher Heilkunst und der westlichen Schulmedizin begrüßt. Der ganzheitliche Ansatz dieser Verfahren führt an Stellen weiter, wo die herkömmliche Medizin versagt. Der medizinische Nutzen bei einigen der Behandlungsformen ist dabei nicht in jedem Fall wissenschaftlich nachgewiesen, was im Rahmen der GKV dazu führt, dass die Alternativmedizin nur in einzelnen Fällen durch die Krankenkassen getragen wird.
Die Akupunktur als eines der anerkannten und sicher auch bekanntesten Verfahren in der Alternativmedizin blickt inzwischen auf eine Jahrtausende währende Tradition zurück. Ursprünglich im alten China entwickelt dient die Akupunktur heute vor allem der Schmerztherapie Migräne oder bei Rücken- und Knieleiden. Um auf therapeutischer Ebene Erfolg haben zu können, ist ein umfangreiches Wissen in Kombination mit der entsprechenden Erfahrung notwendig.
Die Behandlung selbst umfasst in der Regel mehrere Sitzungen, in denen spezielle Nadeln auf ausgewählte Akupunkturpunkte gesetzt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt inzwischen oft die Kosten für Akupunktur, sofern sie im Rahmen der Schmerztherapie eingesetzt wird.
Viele andere Methoden der alternativen Medizin werden dagegen als sogenannte IGel-Leistung durch die Krankenkassen betrachtet und sind somit nicht erstattungsfähig. Hierzu gehört zum Beispiel die Eigenbluttherapie. Besonders bei rheumatischen und allergischen Erkrankungen versprechen sich Betroffene von diesem Verfahren Heilung und lassen sich einen Teil des eigenen Blutes entnehmen. Vor dem erneuten Injizieren wird das Blut in der Regel auf unterschiedliche Art und Weise behandelt. Ein weiteres Verfahren, welches leider auch nicht mehr zu den Leistungen der GKV zählt, ist die Homöopathie.
Tauchen alternative Heilverfahren im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nur selten auf und bleiben hinter den Erwartungen der Patienten zurück, bietet sich im Rahmen der Vorsorge so manches Schlupfloch, mit der nicht ganz auf die alternative Medizin verzichtet werden muss. Speziell im Rahmen der Stresstherapie haben alternative Behandlungsverfahren auch Einzug in die gesetzliche Krankenkasse gehalten. Zu den präventiven Maßnahmen zählen unter anderem Yoga-Kurse oder autogenes Training.
Versicherten, die trotz allem nicht auf eine alternative Behandlung verzichten wollen, bieten sich private Zusatzpolicen an, mit denen sich der Besuch beim Heilpraktiker absichern lässt. Aufgrund der großen Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaften lohnt sich ein Vergleich und das Anpassen der Leistungen an die individuellen Bedürfnisse.
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