GKV

Alternative Heilverfahren

Nicht immer führen die Methoden der westlichen Schulmedizin zu den beabsichtigten Heilungserfolgen und lassen enttäuschte Patienten zurück.
Nicht zuletzt aus diesem Grund wendet sich ein ständig wachsender Teil der gesetzlich Versicherten anderen Heilansätzen zu. Besonders beliebt sind hier immer noch die fernöstlichen Heilmethoden, welche einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen und zum Teil auf eine sehr lange Tradition zurückblicken können.
Besonders in der Schmerztherapie und bei der Behandlung von Allergien vertrauen Patienten immer wieder auf alternative Wege. Ein Nutzen für den Versicherten ist aber noch keine Garantie dafür, dass die Kosten von der eigenen Krankenkasse getragen werden.

Hier ist entscheidend, ob der Gemeinsame Bundesausschuss bereits eine positive Empfehlung für das entsprechende Heilverfahren herausgegeben hat. Sollte dies nicht der Fall sein oder ist über die Methode negativ entschieden wurden, so müssen die Therapiekosten leider aus eigener Tasche getragen werden. Von besonderer Bedeutung für einen positiven Entschluss des Bundesausschusses ist die medizinische Wirksamkeit, welche in wissenschaftlichen Studien nachgewiesen werden muss.

Aufgrund der selten eindeutigen Ergebnisse solcher Untersuchungen haben es bisher nur wenige alternative Heilverfahren wirklich geschafft, in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Damit gehören alternative Heilverfahren in den Bereich der sogenannten IGel-Leistungen und können nicht generell über die Krankenkassen abgerechnet werden.