GKV

Auslandsversicherungsschutz

Viele Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung vernachlässigen den Schutz der eigenen Gesundheit bei einem Aufenthalt im Ausland und machen sich keine Gedanken über die Reichweite der Krankenversicherung. Dabei drohen gerade im Urlaub böse Überraschungen. Grundsätzlich gilt, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur Leistungen in dem Umfang übernimmt, wie sie auch in Deutschland anfallen würden. Kosten, die über diese Regelbehandlungen hinausgehen, werden auch nach einem Auslandsaufenthalt nicht erstattet, sondern müssen von den Betroffenen selbst getragen werden.

Im Urlaub ist zudem besondere Vorsicht geboten, da sich die Reichweite der gesetzlichen Krankenversicherung nur auf Länder beschränkt, mit denen die Bundesregierung ein Sozialabkommen unterhält. Zunehmend Schwierigkeiten ergeben sich auch für den Rücktransport im Krankheitsfall nach Deutschland. Versicherte müssen an dieser Stelle mitunter tief in die eigene Tasche greifen, um die Kosten aufbringen zu können. Eine weitere Überraschung wartet nach der Behandlung auf die Patienten, denn in einigen Situationen müssen die Leistungen vorfinanziert werden. Vor dem Antritt der Reise sollten sich Mitglieder der GKV über die Risiken des Reiseziels aufklären lassen und gleichzeitig eine EHIC-Karte beantragen.

Diese ersetzt seit 2004 den Auslandskrankenschein und weist den Inhaber als Angehörigen der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber dem Behandler aus. Mithilfe der Karte erhalten Patienten nicht nur die Leistungen der Erst- bzw. Notversorgung, sondern können sich so behandeln lassen, als wären sie ein zahlendes Mitglied der nationalen Krankenversicherung. Allerdings ist der Einsatz einer EHIC-Karte (European Health Insurance Card) nur auf bestimmte Länder in Europa beschränkt.

Wer sich in Ländern aufhält, mit denen keinerlei Vereinbarungen über die Behandlungen von Kranken bestehen, hat in der Regel im Ernstfall etliche Schwierigkeiten zu bewältigen. Durch den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung kann diesen Problemen ohne Weiteres aus dem Weg gegangen werden. Neben einem deutlich besseren Schutz bietet eine zusätzliche Police im Ernstfall auch günstigere Bedingungen für den Rücktransport nach Deutschland. Vor der Unterschrift sollten die einzelnen Angebote aber genau verglichen werden, denn mitunter können einzelne Leistungen beträchtlich voneinander abweichen.

Besonderes Augenmerk verdient weiterhin die Gültigkeit: Wird zum Beispiel der Aufenthalt um einige Tage verlängert, muss auch für diese Zeit der Versicherungsschutz fortbestehen. Private Unternehmen und Krankenkassen führen entsprechende Auslandsversicherungen in ihrem Produktkatalog und ergänzen auf diese Art und Weise den bereits bestehenden Versicherungsschutz.