GKV

Fragen zur privaten Krankenversicherung (PKV)

Für wen ist der Wechsel interessant?

Grundsätzlich ist die private Krankenversicherung nur für eine eng begrenzte Gruppe der Bevölkerung wirklich interessant. Viele Versicherte wünschen sich zwar den Zugang zu dieser leistungs- und mitgliederorientierten Versicherung, müssen aber weiterhin Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Schuld an dieser Entwicklung ist § 5 SGB V (Sozialgesetzbuch), welcher ausführlich den versicherungspflichtigen Personenkreis umreißt. Dazu zählen unter anderem Arbeitnehmer und Angestellte, sofern deren Einkommen die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet, daneben Rentner und Empfänger von ALG I oder ALG II.

In ihrer Entscheidung für eine Krankenversicherung frei sind dagegen alle Selbstständigen und Freiberufler. Sie können sich für die PKV entscheiden, ohne das deren Einkommen an dieser Stelle berücksichtigt wird, oder sich daraus anderweitig eine Versicherungspflicht ergibt. Zusätzlich steht auch Beamten und anderen beihilfeberechtigten Personen (Richter oder Abgeordnete) die PKV offen.

Angestellten und Arbeitnehmern wird erst ab einer gewissen Einkommensgrenze der Zugang zur privaten Krankenversicherung gewährt. Für das Jahr 2008 liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 48.150,- EUR bzw. monatlich bei 4.012,50 EUR. Erst wenn das Bruttoeinkommen in den letzten 3 Jahren die Pflichtgrenze übersteigt, ist ein Wechsel für Angestellte möglich.

 

Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Wer sich vor dem Eintritt in die private Krankenversicherung nur sehr oberflächlich über die Tücken dieser Versicherung informiert, übersieht schnell die im Alter steigenden Beiträge. So erleben Mitglieder der PKV immer wieder eine böse Überraschung, wenn sie im Lauf der Versicherungszeit erkennen müssen, dass in einigen Jahren die monatlichen Prämien für den gewählten Tarif fast unbezahlbar werden. In einem solchen Fall denkt so mancher Versicherte über die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nach.

Allerdings ist der Eintritt in die PKV wesentlich einfacher, als der Schritt zurück in die GKV. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist bis auf wenige Ausnahmen für Mitglieder der privaten Krankenversicherung nicht mehr möglich. Damit soll vermieden werden, dass Gesunde aufgrund der besseren Leistungen in die PKV abwandern und im Alter die GKV wieder belasten. Angestellten und Arbeitnehmern bietet die Versicherungspflichtgrenze in dieser Situation allerdings die Möglichkeit zur Rückkehr.

Sobald das Bruttoeinkommen wieder sinkt, zum Beispiel durch einen Arbeitsplatzwechsel oder eine Anhebung der Pflichtgrenze, wird die Versicherungspflicht in der GKV wieder wirksam. Gleiches gilt für den Fall, dass ein Mitglied der PKV den Arbeitsplatz verliert. Auch hier lebt die Versicherungspflicht im Rahmen gewährter Leistungen der Arbeitsagentur wieder auf.

Selbstständige müssen für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung etliche Hürden überwinden. Hier ist ein Wiedereintritt in die GKV in der Regel nur dann möglich, wenn eine nicht selbstständige Anstellung aufgenommen wird bzw. Leistungen der Arbeitsagentur in Form von ALG I oder II bezogen werden.