GKV

Zahnbehandlung / Zahnersatz

Gesunde Zähne sind heute nicht nur Ausdruck einer starken Gesundheit, sondern sorgen auch in einem immer stärkeren Maß für das seelische Wohlbefinden. Leider ist es in der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren immer wieder zu Kürzungen der Leistungen in diesem Bereich gekommen. Bis Dezember 2003 haben sich die Krankenkassen mit einem festgelegten Prozentsatz an Zahnbehandlungen und dem Zahnersatz beteiligt. Seit Januar 2004 geht die GKV beim Zahnersatz andere Wege.

Die Zahnbehandlung (einschließlich der Vorsorgeuntersuchungen) selbst gehört zwar nach wie vor zum Leistungskatalog der GKV und wird auch durch die Krankenversicherungen wie gewohnt getragen. Aber im Rahmen des Zahnersatzes haben sich einige Änderungen ergeben. Inzwischen arbeiten die Krankenkassen nach dem befundorientierten Festzuschusssystem, bei dem sich die Zuschüsse für die zahnärztliche Behandlung am Befund orientieren. Jedem Eingriff wird ein fester Regelsatz zugewiesen, welcher nach Meinung der Krankenversicherung die medizinische Notwendigkeit widerspiegelt.

Der Patient erhält also keinen Zuschuss mehr auf die tatsächlich entstandenen Kosten, sondern nur noch 50% der theoretisch festgelegten Regelleistung. Durch regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen lässt sich dieser Zuschuss noch um einige Prozent erhöhen, als Nachweis gegenüber der Krankenkasse dient das lückenlos geführte Bonusheft.

Vor der eigentlichen Behandlung werden kostenlos Befund sowie Behandlungsplan für die Vorlage bei der Krankenversicherung aufgestellt. Anschließend entscheidet die Kasse über die Höhe der Zuschüsse. Sollten die Kosten über den Regelleistungen liegen, muss der Versicherte diesen Mehranteil aus eigener Tasche finanzieren. Ein einfaches Beispiel betrifft die Wahl zwischen den verschiedenen Füllungen. Obwohl von Amalgam inzwischen häufig aus medizinischer Sicht abgeraten wird, hält die GKV an diesem Füllmaterial als Regelleistung weiterhin fest. Sollte sich der Versicherte also für eine Füllung aus Kunststoff entscheiden, ist mit Mehrkosten zu rechnen. Gleiches gilt für eine Verblendung von Brücken außerhalb des Sichtbereiches.

Für Mitglieder der privaten Krankenversicherung richtet sich die Kostenübernahme des Zahnersatzes nach den Versicherungsbedingungen der einzelnen Tarife und den entstandenen Behandlungskosten. Auf Wunsch können hier sehr viel höhere prozentuale Zuschüsse versichert werden, als dies in der GKV möglich ist, die Bandbreite reicht von unter 60% bis über 80% der tatsächlichen Behandlungskosten. Viele Versicherungsgesellschaften begrenzen die Zuschüsse für einen Zahnersatz aber gleichzeitig durch die Festlegung eines Höchstbetrages. Einfache Zahnbehandlungen in Form von Füllungen oder der Entfernung von Zahnstein werden auch in der privaten Krankenversicherung erstattet.

 

Leistungsvergleiche im Detail: