GKV

Kurkostenerstattung

Im Lauf der Zeit nehmen die gesundheitlichen Probleme bei den meisten Versicherten, egal ob Mitglied der PKV oder GKV, immer weiter zu. Dies lässt sich auch mit einer hochwertigen medizinischen Versorgung nur bedingt verhindern, da es sich hier im Wesentlichen um Verschleißerscheinungen handelt. Kuren können an dieser Stelle nur ein kleiner Baustein für den möglichst langen Erhalt der Gesundheit sein. Innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung haben deren Mitglieder Anspruch auf unterschiedlichste Leistungen aus diesem Bereich.

Vorsorge-Kuren sollen in erster Linie verhindern, dass es aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung in nächster Zeit zur Manifestation eines schwereren Krankheitsbildes kommt. Jeder Versicherte hat Anspruch auf eine solche Kur, sofern der behandelnde Arzt eine entsprechende Notwendigkeit feststellen sollte. Kosten im Zusammenhang mit einer ambulanten Vorsorge-Kur werden durch die Krankenkassen für die verschiedenen Verordnungen übernommen.

Aufwendungen für Unterkunft, Verpflegung sowie Kurtaxe und Ähnliches werden mit einem Betrag von 13,- EUR täglich bezuschusst, in dem auch die Fahrtkosten enthalten sind. Für die kurärztlichen Behandlungen sind wie gewohnt Zuzahlungen im Umfang von 10% zu leisten, höchstens aber bis zu einem Betrag von 10,- EUR. Gleiches gilt für alle Heil- und Hilfsmittel, die hier zum Einsatz kommen. Eine solche Vorsorge-Kur kann im Abstand von 3 Jahren wiederholt werden.

Rehabilitationsmaßnahmen werden vor allem dann nötig, wenn eine Verschlimmerung des Gesundheitszustandes verhindert oder Krankheiten gelindert werden sollen. Auch hier übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Heilbehandlungen, ohne zu unterscheiden, ob es sich dabei um eine ambulante oder stationäre Reha-Maßnahme handelt. In beiden Fällen muss der Versicherte wieder die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für die Dauer des Kuraufenthaltes erbringen.

Die privaten Krankenversicherer schränken an dieser Stelle ihren Versicherungsschutz ein und gewähren im Gegensatz zur GKV keinen Zuschuss für die Nebenkosten einer Kur. Lediglich die entstehenden Behandlungskosten für eine Anschlussheilbehandlung werden im Rahmen der PKV versichert. Allerdings besteht die Möglichkeit, eine zusätzliche Versicherung für Vorsorge- und Reha-Maßnahmen abzuschließen. Im Rahmen einer solchen Zusatzversicherung trägt anschließend auch die private Krankenversicherung die Kosten für eine entsprechende Behandlung. Vor Abschluss eines solchen Kurtarifs sollte aber auf die Dauer der Leistungsübernahme geachtet werden. Mitunter beschränkt sich der Versicherungsschutz bzw. die Tagegeldzahlung nur auf einen begrenzten Zeitraum, zum Beispiel 28 Tage.

 

Leistungsvergleiche im Detail: